Förderung für lehrlingsausbildende Betriebe

Der Gemeinderat hat eine Förderung für lehrlingsausbildende Betriebe beschlossen.
Mit dieser Förderung sollen Betriebe vermehrt zur Ausbildung von Fachkräften angeregt werden.

Förderung: Ersatz der Kommunalsteuer für den auszubildenden Lehrling

Antrag: formloser Antrag bis 31.3. des Folgejahres

Beilagen: Jahreslohnzettel (L16) vom auszubildenen Lehrling

Konto: Kontoverbindung zur Überweisung der Förderung

Erstattungen: Sollte eine Lehrling nicht die gesamte Lehrzeit im lehrlingsausbildenen Betrieb absolvieren (ausgenommen Unglücksfälle)  ist die erhaltene Betriebsförderung für diesen Lehrling zurückzuerstatten.