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Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/2025 in der Höhe von € 150,-- zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2025 beantragt werden.
Zur Antragstellung beim Gemeindeamt mitzubringen sind geeignete Nachweise des Einkommens (Pensionsbescheid- oder -abschnitt); Mitteilung über den Leistungsanspruch des AMS von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe; bei landwirtschaftlichem Grundbesitz Einheitswertbescheid bzw. Pachtvertrag; bei Kinderbetreuungsgeld Mitteilung des Sozialversicherungsträgers; leben mehrere Personen im Haushalt (Ehepartner, Lebensgefährte, Kinder, Enkelkinder Großeltern, Lebensgefährte) auch Nachweise über deren Einkommen.
Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
Voraussetzungen:
Von der Förderung ausgenommen sind:
1. Tabelle zur Prüfung der Einkommenshöchstgrenze (Brutto) für 2025:
Alleinstehend
€ 1.273,99
Alleinerziehend, 1 Kind
€ 1.470,56
Alleinerziehend, 2 Kinder
€ 1.667,13
Alleinerziehend, 3 Kinder *
€ 1.863,70
Ehepaar, Lebensgefährten
€ 2.009,85
Paar, 1 Kind
€ 2.206,42
Paar, 2 Kinder
€ 2.402,99
Paar, 3 Kinder *
€ 2.599,56
3. erwachsene Person **
€ 735,86
* Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von € 196,57 hinzuzurechnen, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
** Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von € 735,86 hinzuzurechnen.
2. Tabelle zur Prüfung der Einkommenshöchstgrenze bei BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld etc. (Brutto) für 2025:
€ 1.486,32
€ 1.715,66
€ 1.945,00
€ 2.174,34
€ 2.344,83
€ 2.574,17
€ 2.803,51
€ 3.032,85
€ 858,51
* Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von € 229,34 hinzuzurechnen, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
** Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von € 858,51 hinzuzurechnen.
Als anrechenbares Einkommen für oben angeführte Personen gilt die Summe der Einkommen des Antragstellers und aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen.
WICHTIG: Bei der Antragstellung bitte die Bankverbindungsdaten sowie die E-Card mitbringen!
Ausführliche Informationen zum Heizkostenzuschuss 2024/2025 finden sie hier!
Antrag NÖ Heizkostenzuschuss 2024_25 (347 KB) - .PDF
08.11.2024