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NÖ Wohnkostenzuschuss

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Die Landesregierung hat den NÖ Wohnkostenzuschuss beschlossen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten.

Der NÖ Wohnkostenzuschuss kann online von 23. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2023 beantragt werden.

Wer kann den NÖ Wohnkostenzuschuss erhalten?

Den NÖ Wohnkostenzuschuss können jene Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttoeinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:

a) 20.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat

b) 50.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben

Zusätzlich muss der Hauptwohnsitz in Niederösterreich sein und man muss dem berechtigten Personenkreis angehören.

Wie hoch ist die Förderung? 

Die Förderhöhe ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängig, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen. Der Zuschuss beträgt für die erste Person im Haushalt € 150,00 und für jede weitere Person € 50,00.

1 Personenhaushalt           € 150,00

2-Personenhaushalt           € 200,00

3-Personenhaushalt           € 250,00

4-Personenhaushalt           € 300,00

5-Personenhaushalt           € 350,00

Was sind die genauen Voraussetzungen? 

Ein Antrag kann von Personen gestellt werden, die

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz und den tatsächlichen Aufenthalt im Bundesland Niederösterreich haben,
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • das höchstzulässige Haushaltseinkommen nicht überschritten.

Die Förderung können Personen bekommen, die dem nach den Richtlinien berechtigten Personenkreis angehören. Zum berechtigten Personenkreis des NÖ Wohnkostenzuschusses gehören:

  • Österreichische Staatsangehörige sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ verfügen und seit 5 Jahren im Bundesland aufhältig sind
  • Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie RL 2004/38/EG 
  • Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
    -) Daueraufenthalt – EU gemäß § 45 NAG oder
    -) Daueraufenthalt – EU eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG
  • Österreichischen Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten

Wer ist von der Förderung ausgenommen? 

  • Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
  • Personen, bei denen eine aus Mitteln der öffentlichen Hand finanzierte vollstationäre Versorgung vorliegt.

Wie kann man den Antrag stellen?

Der Antrag kann von 23. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2023 gestellt werden.


Ihr Kontakt zum Thema Wohnkostenzuschuss: 02742/9005-15970


Am einfachsten ist die Beantragung mit folgendem Online-Antragsformular:

Online Antrag hier stellen


Hier können Sie das Antragsformular herunterladen:

Antragsformular NÖ Wohnkostenzuschuss.pdf

24.10.2023