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Die Landesregierung hat den NÖ Wohnkostenzuschuss beschlossen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten.
Der NÖ Wohnkostenzuschuss kann online von 23. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2023 beantragt werden.
Wer kann den NÖ Wohnkostenzuschuss erhalten?
Den NÖ Wohnkostenzuschuss können jene Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttoeinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:
a) 20.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat
b) 50.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben
Zusätzlich muss der Hauptwohnsitz in Niederösterreich sein und man muss dem berechtigten Personenkreis angehören.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängig, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen. Der Zuschuss beträgt für die erste Person im Haushalt € 150,00 und für jede weitere Person € 50,00.
1 Personenhaushalt € 150,00
2-Personenhaushalt € 200,00
3-Personenhaushalt € 250,00
4-Personenhaushalt € 300,00
5-Personenhaushalt € 350,00
Was sind die genauen Voraussetzungen?
Ein Antrag kann von Personen gestellt werden, die
Die Förderung können Personen bekommen, die dem nach den Richtlinien berechtigten Personenkreis angehören. Zum berechtigten Personenkreis des NÖ Wohnkostenzuschusses gehören:
Wer ist von der Förderung ausgenommen?
Wie kann man den Antrag stellen?
Der Antrag kann von 23. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2023 gestellt werden.
Ihr Kontakt zum Thema Wohnkostenzuschuss: 02742/9005-15970
Am einfachsten ist die Beantragung mit folgendem Online-Antragsformular:
Online Antrag hier stellen
Hier können Sie das Antragsformular herunterladen:
Antragsformular NÖ Wohnkostenzuschuss.pdf
24.10.2023