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NÖ Wohnbonus

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Die Landesregierung hat den NÖ Wohnbonus beschlossen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten. Der NÖ Wohnbonus kann online von 21. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 beantragt werden.

Wer kann den Wohnbonus erhalten?

Den NÖ Wohnbonus können jene Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttoeinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:

  • 18.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat
  • 45.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben

Förderhöhe

Die Förderhöhe ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen, abhängig. Der Zuschuss beträgt für die erste Person im Haushalt € 80,00 und für jede weitere Person € 30,00. 

Antragstellung

Der NÖ Wohnbonus kann Online unter https://onlineratgeber.noel.gv.at/wohnbonus/ oder mittels Formular von 21. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 beantragt werden.
Der Wohnbonus kann nicht bei der Gemeinde beantragt werden. Falls Sie ein Formular oder Hilfe bei der Beantragung benötigen, unterstützen wir Sie natürlich gerne am Gemeindeamt.

Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Noe_Wohnbonus.html

 

Antragsformular NÖ Wohnbonus (240 KB) - .PDF

05.11.2024