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Schnuppertickets ab April 2025

Schnuppertickets ab April 2025

Jetzt bei der Gemeinde ausborgen!


Wer kann sich das Ticket ausborgen?
Alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz der Gemeinde Rappottenstein.

Wohin kann ich mit dem Ticket fahren?
Das VOR KlimaTicket Metropolregion gilt in ganz Niederösterreich, Wien und Burgenland.

Mit dem Schnupperticket KlimaTicket MetropolRegion können alle VOR-Linien in der gesamten Ostregion (Niederösterreich, Burgenland und Wien), 
einschließlich aller Öffentlichen Verkehrsmittel in der Kernzone Wien 
(U-Bahn, Straßenbahn,...) sowie die Züge der WESTbahn zwischen 
Wien und Amstetten nutzen. 
Ausgenommen sind touristische Angebote wie z.B. die Waldviertelbahn, die Schneebergbahn oder der Flughafenschnellverkehr.

Das Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. 
Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. 
Kinder müssen ein eigenes Schnupperticket entlehnen.

Aktuelle Infos unter https://www.vor.at/tickets/ticketuebersicht/jahreskarte/klimaticket


Wie komme ich zu dem Schnupperticket?
Nach der Reservierung online über www.schnupperticket.at/rappottenstein oder persönlich am Gemeindeamt kann das Ticket kostenlos ausgeborgt werden.

Die Gratisentlehnung ist pro Person auf maximal 3 Entlehnungen pro Monat
sowie 12 Entlehnungen pro Jahr beschränkt. 
Das bedeutet pro Person kann ein Ticket an 12 Tagen im Jahr entliehen werden, 
jedoch an maximal drei aufeinanderfolgenden Tagen pro Monat. 
ACHTUNG: 
Wochenende gilt unabhängig von Anzahl als 3 Entlehnungen: 
Freitag bis 10:00 Uhr abzuholen, Samstag, Sonntag, Montag 
bis spätestens 8.00 Uhr an Gemeindeamt zu retournieren - 
oder Einwurf im Briefkasten! 
Bei einer Reservierung für das Wochenende oder für Feiertage müssen die Tickets bereits
für den Vortag reserviert werden, da ansonsten eine Abholung nicht mehr möglich ist.

Abholung:
Die Abholung der Schnuppertickets hat zwischen 8:00 Uhr und 10:00 Uhr des ersten Tages des vereinbarten Nutzungszeitraumes zu erfolgen.
Ab 10:00 Uhr werden die Tickets bei Nicht-Abholung wieder freigegeben. 
Bei der Abholung ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. 
Die Kartenabholung ist im Bedarfsfall bereits am Vortag möglich, wenn die Karte verfügbar ist!

Rückgabe:
Die Rückgabe der Schnuppertickets hat jeweils am letzten Tag des vereinbarten Nutzungszeitraumes 
(durch persönliche Rückgabe im Gemeindeamt oder Einwurf in den Briefkasten des Gemeindeamtes 
bzw. am Folgetag nach Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraumes bis spätestens 8:00 Uhr zu erfolgen. 
Öffnungszeiten Marktgemeinde Rappottenstein: Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten kann auch durch Einwurf der Tickets in einem mit Namen
versehenen Kuvert in den Briefkasten des Gemeindeamtes (Eingang Parkdeck) erfolgen. 
Bei der Entlehnung werden die Ticket-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen mit der Unterschrift bestätigt.


Hier finden Sie die Nutzungsbedingungen: Nutzungsbedingungen_Schnupperticket_2025.pdf

21.03.2025