Marktgemeinde Rappottenstein
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Geschätzte Gemeindebürgerinnen und Bürger!
Betreff Wasserversorgungsanlagen und Abwasserentsorgung der Marktgemeinde Rappottenstein
Von der Abteilung Wasser des Landes NÖ wurden unsere Gebührenhaushalte bei der Wasserversorgung bzw. Entsorgung geprüft, und dabei wurde festgestellt, dass beide Haushalte nicht kostendeckend sind. Dies ergibt sich vor allem aus den hohen Investitionen der letzten Jahre und auch in Zukunft, da die Wasserleitungen der Versorgungsanlagen dementsprechend in die Jahre gekommen sind, und erneuert wurden bzw. werden. Dass gleiche gilt auch für die Abwasserentsorgung, wie Kanäle und Kläranlagen. Um auch in Zukunft alles bewerkstelligen zu können, und kostendeckend bei beiden Haushalten zu sein, müssen wir die Gebühren anpassen. Um lukrative Förderungen zu erhalten, ist es auch notwendig die Haushalte kostendeckend zu führen.
Sachverhalt Wassergebühren:
Die Wassergebühren der Marktgemeinde Rappottenstein wurden 2021 erhöht. In den letzten Jahren ist es allerdings zu vielen Reparaturen und notwendigen Sanierungen gekommen, die die Kosten massiv erhöht haben. Wir haben um Unterstützung der WA 4 Siedlungswirtschaft, bei der Erarbeitung eines Betriebsfinanzierungsplanes für unsere Wasserversorgungsanlagen ersucht. Der Vorschlag der WA 4 lautet auf Erhöhung der Zählergebühr von 22,-- auf 44,-- Euro je m³ Zähler (bei 3m³ Zählern erhöht sich die Gebühr jährlich von 66,-- auf 132,-- Euro), und Erhöhung der Wassergebühr von 1,75 Euro pro m³ auf 2,50 Euro exkl. 10% MwSt.
Sachverhalt Kanalgebühren:
Die Marktgemeinde Rappottenstein betreibt 9 Kläranlagen, die in 6 Gebührenhaushalten organisiert sind. Die letzte Erhöhung der Kanalgebühren war 2011, einige Abwasseranlagen sind erst später in Betrieb gegangen. Die Einmündungsgebühren sind bei allen 6 Anlagen verschieden, da sie sich nach den Baukosten richten, und auch nicht angepasst werden. Die Kanalbenützungsgebühr beträgt 1,70 Euro je m² Berechnungsfläche im Gebiet der Kläranlage (Rappottenstein, Grünbach, Ritterkamp), bei allen anderen beträgt sie 2,20 Euro je m² Berechnungsfläche. Aufgrund der Gebührenberatung der WA 4 müssen wir die Benützungsgebühr auf 2,35 Euro je m² anheben, um kostendeckend zu sein, diese Gebühr gilt dann für alle Kläranlagen, die von der Gemeinde betrieben werden. Die Beschlüsse dazu wurden bei der Gemeinderatssitzung am 11. Dezember 2025 einstimmig beschlossen.
Zuständiger geschäftsführender Gemeinderat:Mit freundlichen Grüßengf. GR Franz Schöller
Erhöhung Kanal- u. Wassergebühren per 01.01.2026 (44 KB) - .PDF
20.01.2026