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Aufbahrungshallen

Die Aufbahrungshallen Rappottenstein und Kirchbach sind im Eigentum der Marktgemeinde Rappottenstein. Sie werden von der Gemeinde erhalten und gepflegt.

Für die Benützung dieser Aufbahrungshallen im Rahmen eines Todesfalles ist an die Gemeinde eine Gebühr (ab 01.01.2017) zu entrichten.

Diese beträgt laut Verordnung des Gemeinderates vom 18. März 2016:

- pro Tag EUR 15,00

Die Gebühr ist binnen 14 Tagen nach dem Begräbnis beim Gemeindeamt zu entrichten.