Marktgemeinde Rappottenstein
Das WAppen fürs Smartphone
Die Gemeinde gewährt im Rahmen der festgesetzten Aufschließungskosten eine Betriebsförderung welche ausschließlich für gewerbliche Zwecke zum tragen kommt. Die Förderung beträgt 60 % der bescheidmäßig festgesetzten Kosten.
Antragsformulare samt genaueren Richtlinien werden bei Festsetzung der Aufschließungsabgabe zugestellt.