Marktgemeinde Rappottenstein
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Der Gemeinderat hat eine Förderung für lehrlingsausbildende Betriebe beschlossen. Mit dieser Förderung sollen Betriebe vermehrt zur Ausbildung von Fachkräften angeregt werden.
Förderung: Ersatz der Kommunalsteuer für den auszubildenden Lehrling
Antrag: formloser Antrag bis 31.3. des Folgejahres
Beilagen: Jahreslohnzettel (L16) vom auszubildenen Lehrling
Konto: Kontoverbindung zur Überweisung der Förderung
Erstattungen: Sollte eine Lehrling nicht die gesamte Lehrzeit im lehrlingsausbildenen Betrieb absolvieren (ausgenommen Unglücksfälle) ist die erhaltene Betriebsförderung für diesen Lehrling zurückzuerstatten.